Nein, auf keinen Fall. Der Begriff „24-Stunden-Betreeung“ suggeriert lediglich, dass die Pflegekraft 24 Stunden abrufbar und in Bereitschaft ist. Natürlich müssen und dürfen sie nicht ununterbrochen arbeiten, sondern sind dazu angehalten, gesetzliche Pausenzeiten einzuhalten. Das Arbeitsrecht regelt die Arbeitszeiten, die normalerweise bei etwa 40 bis 48 Stunden wöchentlich liegen. Auch Höchstarbeitszeiten und Mindestlohn sind einzuhalten